EG TRAUNSTEIN: AGB/GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EG-Traunstein

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Viehgeschäft der Erzeugergemeinschaft Schlachtvieh Traunstein w. V.
(Stand: 01.07.2018)

1. Geltungsbereich und Änderung dieser Geschäftsbedingungen

(1) Die nachstehenden Einkaufsbedingungen gelten - soweit abweichende Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt bzw. vereinbart worden sind - ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte - auch für künftige - zwischen dem Anlieferer und der Erzeugergemeinschaft. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

(2) Änderungen dieser Einkaufsbedingungen werden dem Anlieferer in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Anlieferer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Erzeugergemeinschaft bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Anlieferer muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Erzeugergemeinschaft absenden.

2. Vertragsabschluss

Wenn Verträge mit Unternehmern vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Erzeugergemeinschaft maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Folge wird die Erzeugergemeinschaft in dem Bestätigungsschreiben gegenüber Verbrauchern besonders hinweisen.

Hier können Sie sich die gesamten Geschäftsbedingungen runterladen.