EG TRAUNSTEIN: SATZUNG

Satzung der Erzeugergemeinschaft für Schlachtvieh Traunstein w.V.

§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Erzeugergemeinschaft für Schlachtvieh Traunstein w.V.“ .
Er hat seinen Sitz in Traunstein.
Der Verein besitzt die Rechtsfähigkeit in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins (w.V.) nach § 22 BGB (Bescheid des Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 29.08.1978 Nr. R 1/b-4114/3397 V) und die Anerkennung nach § 2 Marktstrukturgesetz (MStrG) (Bescheid des Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 29.08.1978 Nr. R 1/b-4114/3397).

§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist es, die tierische Veredelung auf dem Sektor Schlachtvieh durch marktgerechte Erzeugung, Konzentration des Angebotes und gemeinsame Andienung den Erfordernissen des Marktes anzupassen.

Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind
a) gemeinsame Erzeugungs-, Qualitäts- und Vermarktungsregeln, um ein marktgerechtes Warenangebot sicherzustellen,
b) Auswertung der durch die Vereinstätigkeiten gewonnenen Ergebnisse und Erfahrungen zum Nutzen der Mitglieder,
c) Absatz des von den Mitgliedern erzeugten Schlachtviehs.

Hier können Sie sich die gesamte Satzung runterladen.